Offenbar geht man heute durchweg davon aus, dass die Anwaltstätigkeit ein Spezialistenjob sein müsse - mir wird jedenfalls regelmäßig die Frage gestellt, was denn jetzt genau mein Spezialgebiet sei. Darauf pflege ich zu antworten, dass ich mich eigentlich als den „Spezialisten fürs Allgemeine“ verstehe: Ich habe ein breit gefächertes Interessen- und Tätigkeitsspektrum und kann und will mich nicht darauf festlegen lassen, der Spezialist nur für diese oder jene Rechtsmaterie zu sein.
Eher verstehe ich mich als Ansprechpartner in allen Dingen des täglichen Rechts-Lebens: So bearbeite ich Unfallsachen ebenso wie Streitigkeiten anlässlich von Käufen oder Verkäufen, Verkehrs- Bußgeld- und Strafsachen und Führerscheinsachen ebenso wie Scheidungen, Mietstreitigkeiten ebenso wie Unterhaltsforderungen oder Streitigkeiten über Grundstücke. Auch im Erb- und Schenkungsrecht bin ich zuhause, die Beitreibung von Forderungen für Firmen- und Privatkunden bei zahlungsunwilligen Kunden einschließlich der Zwangsvollstreckung gehört ebenso zu meinen täglichen Aufgaben wie die Auseinandersetzung mit Behörden über deren „Verwaltungsakte“.
Sehe
ich, dass eine Materie besondere Spezialkenntnisse erfordert, so kann ich
sicher eher den Weg zum richtigen Spezialisten weisen als dies einem
rechtlichen „Laien“ selbst möglich ist, denn oft wird ein Problem laienhaft
erst einmal einem ganz anderen Sachgebiet zugeordnet als dem, das tatsächlich
juristisch einschlägig ist – z.B. wird die Unfallregulierung gerne dem
„Versicherungsrecht“ zugeordnet, obwohl sie eine Frage des Schadensersatzrechts
ist (da gilt dann, dass Pik-Ass zwar so ähnlich klingt wie Aspik, aber etwas
ganz anderes ist). Und ist man dann erst einmal beim „falschen“ Spezialisten
gelandet, kann dies u.U. unangenehme Konsequenzen, mindestens Kostenfolgen,
haben.